Leistungsstörungen

Leistungsstörungen
Leistungsstörungen,
 
die der ordnungsgemäßen Ausführung eines Vertrages sich entgegenstellenden Hindernisse; nach deutschem Recht in drei Formen möglich: durch Unmöglichkeit der Leistung (Unmöglichkeit), Verzug und positive Vertragsverletzung. Den Vertragsbruch kennt das deutsche Recht nicht, anders als z. B. das französische (rupture de contrat) oder das englische Recht (breach of contract).

Universal-Lexikon. 2012.

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